Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 78 Frist und Form
Stand: 05.01.2024
Wird zitiert von 149
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 11.12.2024 – 3 Kart 462/24
- OLG Düsseldorf, 11.01.2023 – 3 Kart 447/18Zitiert von 6
- OLG Düsseldorf, 10.08.2022 – 3 Kart 117/21Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 10.08.2022 – 3 Kart 75/21Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 05.05.2014 – 202 EnWG 6/13Zitiert von 9
- OLG Brandenburg, 15.04.2020 – 17 Kart 12/19
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 22.04.2026 – 3 Kart 1098/25
- BGH, 24.02.2026 – EnVZ 1/23Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf das Erfordernis der taggenauen Angabe des Inbetriebnahme-Datums in Ausschreibungsverfahren für KWK-Systeme
- OLG Düsseldorf, 17.12.2025 – 3 Kart 507/24
149 Entscheidungen zu § 78 EnWG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 78 EnWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/78#abs-1 (1) Die Beschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat bei dem Beschwerdegericht schriftlich einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung der Regulierungsbehörde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/78#abs-2 (2) Ergeht auf einen Antrag keine Entscheidung, so ist die Beschwerde an keine Frist gebunden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/78#abs-3 (3) Die Beschwerde ist zu begründen. Die Frist für die Beschwerdebegründung beträgt einen Monat; sie beginnt mit der Einlegung der Beschwerde und kann auf Antrag von dem oder der Vorsitzenden des Beschwerdegerichts verlängert werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/78#abs-4 (4) Die Beschwerdebegründung muss enthalten
§ 87b Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/78#abs-5 (5) Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung müssen durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet sein; dies gilt nicht für Beschwerden der Regulierungsbehörde.